Neufassung der Coronavirus-Testverordnung tritt am 11.10.2021 in Kraft – Letzter Tag der kostenlosen Bürgertestung: 10.10.2021
Oktober 8, 2021Die Neufassung der Coronavirus-Testverordnung (TestV) tritt am 11.10.2021 in Kraft (siehe Kammer aktuell 75/2021 vom 27.08.2021). Letzter Tag der kostenlosen Bürgertestung ist der 10.10.2021. Am 11.10.2021 verlieren alle ausgesprochenen Zertifikate für die Test-to-Go Stellen ihre Gültigkeit. Auf der Corona-Webseite der Senatskanzlei ist eine Übersicht der über den 10.10.2021 hinaus vom Berliner Senat in eigener Regie weiter betriebenen Testzentren veröffentlicht. Bitte nutzen Sie dies zur Information bei Anfrage.
Ab dem 11.10.2021 haben gemäß § 4a TestV nur noch „impfunfähige und abgesonderte Personen“ Anspruch auf kostenlose Testung.
Betreffend die Durchführung von Testungen in Apotheken verweisen wir nochmals auf das Info-Schreiben Nr. 11 der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung sowie das Info-Schreiben Nr. 12, in die Senatsverwaltung ergänzend klargestellt hat, dass Apotheken keine Gewerbeanmeldung benötigen, wenn die Tests in den Apothekenräumen durchgeführt werden.
AK Berlin, 08.10.2021