NIS-2-Umsetzungsgesetz: Sofortprogramm Cybersicherheit im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit

Juli 28, 2026

Die ABDA hat uns darüber informiert, dass die PD – Berater der öffentlichen Hand (PD) – im Auftrag des Referats 512 des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) im Rahmen des Sofortprogramms Cybersicherheit im Gesundheitswesen derzeit ein digitales Angebot entwickelt. Mithilfe eines Online-Self-Assessments zur Cybersicherheit sollen Einrichtungen des Gesundheitswesens den Stand ihrer Informationssicherheit eigenständig überprüfen können und auf dieser Grundlage Hinweise zur weiteren Verbesserung ihrer Cybersicherheit erhalten.

Das Self-Assessment wird als strukturierter Online-Fragenkatalog kostenfrei auf einer Webseite bereitgestellt. Es soll insbesondere kleinen und mittleren Einrichtungen eine systematische Standortbestimmung ihrer IT-Sicherheit ermöglichen und darauf aufbauend konkrete Handlungsempfehlungen zur Verbesserung liefern. Der Start ist für September 2026 geplant.  

Zum Hintergrund:

Wir hatten bereits mit Kammer aktuell vom 05.01.2026 sowie vom 18.06.2026 über die Umsetzung des NIS-2-Gesetzes informiert und an die Registrierungspflicht bei Betroffenheit nach NIS-2 erinnert. Gemäß der NIS-2-Richtlinie sollen Betreiber kritischer Infrastrukturen künftig dazu verpflichtet werden, verstärkte Sicherheitsmaßnahmen für ihre IT-Systeme und Netzwerke umzusetzen, um Cyberbedrohungen wirksamer entgegenzutreten.

Ob Ihre Apotheke von den Regelungen betroffen ist, können Sie hier prüfen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik „Infocenter A-Z“.