Sonderzulassung für Corona-Laientests durch das BfArM erteilt

Februar 24, 2021

Am heutigen Tage (24.02.2021) hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die ersten drei Sonderzulassungen für Corona-Laienschnelltests erteilt.

Bereits mit Kammer aktuell vom 04.02.2021 haben wir darüber informiert, dass mit dem Inkrafttreten der Dritten Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung Apotheken berechtigt sind, Corona-Antigenschnelltests auch an Laien abzugeben. Problem hierbei war jedoch, dass bisher keine Laientests zertifiziert bzw. zugelassen waren. Dies hat sich jetzt geändert, denn am heutigen Mittwoch hat das BfArM die ersten drei Sonderzulassungen für Corona-Antigenschnelltests für Laien erteilt. Um welche Tests es sich hierbei handelt, kann dieser Liste auf der Internetseite des BfArM entnommen werden. Diese wird laufend aktualisiert.

Apotheken können Laientests an Selbstzahler abgeben, die Preise sind frei kalkulierbar.

Kostenfreie Corona-Schnelltests für alle Bundesbürger wird es so schnell nicht geben. Der zunächst von Bundesgesundheitsminister Spahn angedachte Plan, zum 1. März einen Anspruch auf diese Tests einzuführen, ist vorerst gestoppt. Die weitere Teststrategie soll im Gespräch von Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Regierungschefs der Bundesländer am 3. März beraten werden.

AK Berlin, 24.02.2021