Wiedereinführung der Bürgertestung – Kammer stimmt Modalitäten für die Durchführung von Tests durch Apotheken mit der Senatsverwaltung und dem LAGeSo ab
November 17, 2021Mit der Änderung der Coronavirus-Testverordnung (TestV), die am 13.11.2021 in Kraft getreten ist, wurde der Anspruch auf kostenlose Bürgertestung wieder eingeführt (siehe Kammer aktuell 93/2021 vom 16.11.2021).
Die Kammer ist mit der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) im Gespräch und stimmt die Modalitäten für die Durchführung von Tests durch Apotheken ab.
Wir bitten von Anfragen abzusehen. Wir informieren, sobald es etwas zu vermelden gibt.
AK Berlin, 17.11.2021