Aktualisierung der ABDA-Handlungshilfe zur Durchführung von Tests auf SARS-CoV-2 in Apotheken

Juli 13, 2022

Die ABDA-Handlungshilfe zur Durchführung von Tests auf SARS-CoV-2 in Apotheken wurde aktualisiert. Die Anpassung ist aufgrund der geänderten Coronavirus-Testverordnung (wir informierten mit Kammer aktuell 58/2022 vom 29.06.2022 sowie mit Kammer aktuell 60/2022 vom 05.07.2022) erforderlich geworden. Die wichtigsten Änderungen betreffen nach Mitteilung der ABDA die folgenden Punkte:

  • Anspruch auf Bürgertestung nach § 4a TestV
  • Anforderungen an PoC-Antigentestsystem
  • Vergütung der Leistungen

Das Dokument steht auf der Coronaseite der ABDA im geschützten Mitgliederbereich zur Verfügung.

AK Berlin, 13.07.2022