Suchservice nach Teststellen für kostenlose Bürgerschnelltests (PoC-Antigentests auf SARS-Cov-2) und Abgabe von Laientests

März 15, 2021

Seit dem Inkrafttreten der neugefassten Coronavirus-Testverordnung erreichen die Apotheken vermehrt Anfragen von Patienten, die um Informationen bitten, wo sie den in der Verordnung vorgesehenen kostenlosen Corona-Schnelltest (PoC-Corona-Antigenschnelltest)  durchführen lassen können.

Wir bereits im Kammer aktuell 13/2021 vom 10.03.2021 berichtet, können sich Arztpraxen, Apotheken und alle weiteren Drittanbieter, die eine zertifizierte „Teststelle to go“ werden wollen, unter testen-lernen.berlin registrieren lassen. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung prüft die Anbieter und erteilt die Zertifizierung.

Für interessierte Patienten, die sich nach geeigneten Teststellen zur Durchführung von PoC-Corona-Antigenschnelltests als kostenlose „Bürgertests“ erkundigen möchten, hat die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung eine eigene Internetseite unter test-to-go.berlin als „zentrale Anlaufstelle“ eingerichtet. Auf diese Internetseite können Sie auf Nachfrage hin auch Ihre Kunden verweisen. Dort finden diese weitere Informationen über Teststellen in ihrer Nähe, Öffnungszeiten und ggf. online-Terminbuchungen.

Mit Kammer aktuell vom 24. Februar 2021 informierten wir darüber hinaus, dass Apotheken nunmehr Laientests an Selbstzahler abgegeben können. Eine Aufstellung der derzeit abgabefähigen Laientests kann dieser Liste des BfArM entnommen werden, die nicht mit der Liste der zugelassenen Antigenschnelltests für die Anwendung bzw. Abgabe an Fachpersonal zu verwechseln ist. Das BfArM aktualisiert seine Liste fortlaufend. Um den jeweils tagesaktuellen Stand zu erhalten, bitten wir Sie, sich auf der Internetseite des BfArM zu erkundigen.

AK Berlin, 15.03.2021